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Organe der Fachschaft

Details

Die Fachschaft verfügt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über folgende Organe:

  • der Fachschaftsvollversammlung
  • dem Fachschaftsrat oder der Fachschaftsinitiative
  • der Sprecher des Fachschaftsrates
  • dem Finanzverantwortlichen

Die Fachschaftsvollversammlung ist das oberste Organ einer jeden Fachschaft. Sie ist eine Versammlung aus allen Mitgliedern einer Fachschaft und ist als solche beschlussfähig wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 20% der Mitgliedern anwesend sind. Die Vollversammlung kann von Fachschatftsrat Rechenschaft verlangen und mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder bindende Beschlüsse fassen.

In der Fachschaft Elektrotechnik sind solche Vollversammlungen allerdings selten so dass die Aufgaben der Fachschaft in der Regel von ihrem wichtigsten Organ wahrgenommen werden, dem Fachschaftsrat. Diese wird jährlich, bei uns in den ersten 10 Wochen des Wintersemesters, aus dem Mitgliedern der Fachschaft gewählt. Der Fachschaftsrat stellt in etwa Parlament und Regierung der Fachschaft in einem da. Er vertritt die Angelegenheit der Fachschaft in ihren Namen und fasst diesbezüglich Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Sitzungen des Fachschaftsrates sind grundsätzlich fachschaftsöffentlich.

Gibt es in einer Fachschaft keinen Fachschaftsrat, kann eine Fachschaftsinitiative gegründet werden. Diese wird nicht gewählt, kann aber durch den ASTA akkreditiert werden und auch finanzielle Unterstüzung erhalten, erhält aber nicht die gleichen Rechte wie ein durch Wahlen legitimierter Fachschaftsrat. (Anmerkung: Einige Fachschaftsräte führen unter Umständen trotz ihrer Rateigenschaft im Namen das Wort Initiative.) Die Fachschaft Elektrotechnik besitzt natürlich einen Fachschaftsrat.

Nach Außen wird die Fachschaft und ihr Rat durch den Fachschaftssprecher vertreten. Dieser wird zur Beginn einer Legislaturperiode aus den Reihen der Fachschaftsratmitglieder gewählt. Neben der Representation obliegt ihm die Leitung der Sitzungen des Fachschaftsrates, welche er auch vorbereitet. In Regel hat der Sprecher mindestens einen Stellvertreter, welcher ebenfalls zum Beginn der Legislatur gewählt wird.

Das letzte wichtige Organ eine Fachschaft ist ihr Finanzverantwortlicher (kurz Finanzer). Wie der Sprecher wird dieser zur Beginn der Legislaturperiode aus der Mitte des Rates gewählt. Er ist für Verwaltung des Vermögen und insbesondere der Finanzen der Fachschafts zuständig und diesbezüglich rechenschaftspflichtig. Ihm obliegt die finanzielle Umsetzung der Beschlüsse der Fachschaft und des Fachschaftsrates, insbesondere der Antragsstellung an den ASTA auf Bereitstellung der Mittel, da der ASTA das finanzielle Vermögen der Fachschaft treuhändlerisch verwaltet und zu dem die Finanzaufsicht für die Fachschaftsräte darstellt.


   
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